Erfassungsjahr 2022
Die unterjährigen Lieferfristen wurden auf den 15. April, 15. Juli und 15. Oktober 2022 vorgezogen. Als endgültige Datenlierferfrist gilt der 28. Februar 2023 (Korrekturfrist: 15. März 2023).
Verfahren QS WI: Die Lieferung fallbezogener QS-Daten zum Erfassungsjahr 2022 erfolgt bis zumm 28.2.2023 (Korrekturfrist: 15.3.2023). Die einrichtungsbezogene Befragung für 2022 ist vom 1. Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023 an die Firma Unitrend zu übermitteln.
Elektronische Sollstatistiken (abzugeben je Standort!) und Risikostatsitken sind bis zum 15.3.2023 an die Firma Unitrend zu übermitteln.
Konformitätserklärungen/papiere Sollstatistiken werden entweder wie in den vergangnen Jahren postalisch an die LAG-Geschäftsstelle gesendet oder (NEU) über eine fortgeschrittene elektronische Signatir per E-Mail an die Firma Unitrend (Datenannahmestelle) übermittelt.
Neu: Die Sollstatistik zum Verfahren QS WI, einrichtungsbezogene Spezifikation (EDOK), ist pro Institutionskennzeichen (!) auszuweisen und ebenfalls bis zum 15.3.2023 zu versenden.
Verfahren PCI: Seit 1.Juli 2022 sind Daten zum Zwecke der Patientenbefragung (PPCI) an die Firma Unitrend zu übermitteln. Die QS-Daten der im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten miit Indexeingriff sind jeweils bis zum 7. Tag des Monats an die Firma Unitrend zu übermitteln; Korrekturfrist beträgt 7 Tage (vgl. DeQS-RL Teil 2, Verfahren 1, §16 Abs.1a).
Erfassungsjahr 2023
Die quartalwesien Datenlieferungen sind bis zum 15.5./15.8./15.11.2023 und 28.2.2024 zu übermitteln; Korrekturfrist: 15.3.2024. Unterjährig nicht fristgerecht gelieferte Datensätze nach planQI-RL können im Folgejahr Datenvalidierungen nach § 9 Abs. 2d der Richtlinie auslösen.
Die einrichtungsbezogenen Befragungen nach QS WI zu 2023 (NIWEA, NWIES) sind im Zeitraum 1.1.2024 bis 28.2.2024 zu exportieren.
Patientenbefragung PCI (PPCI): Die QS-Daten der im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten miit Indexeingriff sind jeweils bis zum 7.Tag des Monats an die Firma Unitrend zu übermitteln (s. DeQS-RL: Teil 2, Verfahren 1, § 16 Abs 1a). Die Korrekturfrist von 7 Tagen gilt bis zum 14. des Monats.