Für das Erfassungsjahr 2022 wurden die unterjährigen Datenlieferfristen auf den 15. April, 15. Juli und 15. Oktober vorgezogen. Abgesehen von der Einnrichtungsbefragung zum Verfahren QS WI (Erhebungszeitraum für 2022: 1.Januar 2023 bis 28. Februar 2023) gilt als Datenannahmefrist für das Erfassungsjahr 2022 der 28. Februar 2023 (Korrekturfrist: 15.03.2023).
Verfahren PCI: Seit 1.Juli 2022 sind Daten zum Zwecke der Patientenbefragung (PPCI) an dieDatenannahmestelle der KVHB (DAS KVHB) zu übermitteln. Die QS-Daten der im Vormonat behandelten Patientinnen und Patienten miit Indexeingriff sind jeweils bis zum 7. Tag des Monats an die DAS KHVB zu übermitteln; Korrekturfrist beträgt 7 Tage (vgl. DeQS-RL Teil 2, Verfahren 1, §16 Abs.1a).
Erfassungsjahr 2023
Die quartalwesien Datenlieferungen sind bis zum 15.5./15.8./15.11.2023 und 28.2.2024 zu übermitteln; Korrekturfrist: 15.3.2024.
Die einrichtungsbezogenen Befragungen nach QS WI zu 2023 (NIWEA) sind im Zeitraum 1.1.2024 bis 28.2.2024 zu exportieren.
Patientenbefragung PCI (PPCI): Die QS-Daten der im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten miit Indexeingriff sind jeweils bis zum 7.Tag des Monats an die DAS KVHB zu übermitteln (s. DeQS-RL: Teil 2, Verfahren 1, § 16 Abs 1a). Die Korrekturfrist von 7 Tagen gilt bis zum 14. des Monats.
Datenannahmestelle für vertragsärztliche Leistungserbringer ist die KVHB.
Kontakt:
Herr Jens Schmidt
Telefon: 0421. 3404-127
E-Mail: j.schmidt@kvhb.de