Oberstes verantwortliches Gremium für die Durchführung des Qualitätssicherungsverfahrens nach der Richtlinie zur datengestützten und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-Richtlinie) im Land Bremen ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG).
Entscheidungen, beispielsweise über Haushalt, Personalauswahl oder Maßnahmen des Stellungnahmeverfahrens, werden im Lenkungsgremium getroffen, dem derzeit neben den stimmberechtigten Vertretern der LAG die Ärztekammer Bremen und der Bremer Pflegerat angehören. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der LAG sind in der DeQS-Richtlinie geregelt.
Die Mitglieder des LAG-Lenkungsgremiums üben ihr Amt ehrenamtlich aus.