Landesvertrag nach QSKH-Richtlinie:
Bundesweite gesetzliche Vorgaben zur externen stationären Qualitätssicherung der Krankenhäuser wurden im Land Bremen 2001 über den Rahmenvertrag umgesetzt. Der Vertrag wurde zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auf Landesebene und der Bremer Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bremer Ärztekammer und dem Bremer Pflegerat geschlossen.
Weitere Regelungen sind in der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses Qualitätssicherung festgelegt.
Landesvertrag nach DeQS-Richtlinie:
Die Krankenkassen auf Landesebene, die Bremer Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung haben über einen gemeinsamen Rahmenvertrag die normativen Vorgaben zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung geregelt.
Weiteres ist in der Geschäftsordnung festgelegt.