Die Datensätze aller Leistungsbereiche nach QSKH-RL (§ 6 Abs. 1) sind quartalsweise zu übermitteln. Für das Verfahrensjahr 2019 gelten folgende Fristen:
15. Mai 2019 (1.Quartal),
15. August 2019 (2.Quartal),
15. November 2019 (3. Quartal),
28. Februar 2020 (4. Quartal).
Bis zum 28. Februar 2020 sind Neu- und erstmalige Lieferungen von Datensätzen, sowie Änderungen von Datensätzen für Daten aller Quartale möglich..
Folgende PGP-Schlüssel sind für das Land Bremen zu verwenden: