Die Geschäftsstelle im Land Bremen wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft mit der fachlichen und organisatorischen Durchführung der Richtlinie zur datengestützten und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-Richtlinie) beauftragt.
Die Vertragspartner auf Landesebene – gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Landeskrankenhausgesellschaft – haben hierzu einen Rahmenvertrag geschlossen und eine Geschäftsordnung vereinbart.
Die Teilnahme an der externen einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung ist sowohl für Vertragsärzte als auch für Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Sie liefern definierte Behandlungsdaten an das IQTiG in Berlin, das die Informationen aufbereitet, z.B. für die Berechnung von Qualitätsindikatoren.
Diese Ergebnisse werden den Kliniken und Vertragsärzten zurückgespiegelt und in den interdisziplinär und intersektoral besetzten Fachkommissionen beraten. Im Dialog werden Abweichungen von den bundesweit einheitlichen Referenzwerten genau beleuchtet und es wird geprüft, inwieweit Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung notwendig sind. Ob diese Maßnahmen erfolgreich waren oder Nachjustierungen nötig sind, wird im Jahresvergleich kontrolliert.