Oberstes verantwortliches Gremium für das Qualitätssicherungsverfahren im Land Bremen ist der Lenkungsausschuss Qualitätssicherung Bremen (LQB).
Gebildet wird er von den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft Bremen sowie der Ärztekammer Bremen und dem Bremer Pflegerat. Die Patientenvertretung nimmt an den Sitzungen des Ausschusses beratend teil.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehören Beobachtung und Analyse von Klinikergebnissen, die Beauftragung weiterer Untersuchungen oder Auswertungen sowie Entscheidungen über Grundsatzfragen und Verfahrensregelungen. Dies kann Regelungen zur Weitergabe von Daten an Dritte ebenso betreffen wie z. B. die Entscheidung über landesweite Qualitätsindikatoren.
Qualitätsbüro und Fachgruppen berichten dem LQB regelmäßig über Fachgruppenberatungen, Ergebnisse und Ergebnisbewertungen.
Auswahl des Personals im Qualitätsbüro, die Höhe der Finanzierungsmittel oder die Einrichtung neuer Projekte fallen ebenfalls in seine Zuständigkeit.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses üben ihr Amt ehrenamtlich aus.