Lenkungsgremium der
Landesarbeitsgemeinschaft
Neben insgesamt vier Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen — AOK Bremen/Bremerhaven, Verband der Ersatzkassen (vdek: bevollmächtigt durch Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse — KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK — Hanseatische Krankenkasse), BKK Landesverband Mitte sowie der IKK gesund plus — gehören ihm je ein Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bremen und der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen als stimmberechtigte Mitglieder an. Gemeinsam mit der Ärztekammer Bremen und dem Bremer Pflegerat als Beteiligte bildet die LAG das Lenkungsgremium. Patientenorganisationen und Private Krankenversicherung haben keine Gremienvertretungen entsandt.
In der Regel tagt die LAG zweimal im Jahr, der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre und liegt aktuell bei der Kassenzahnärzlichen Vereinigung Bremen.
Die Teilnahme an der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung ist sowohl für Vertragsärzte als auch für Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Sie liefern definierte Behandlungsdaten an das IQTiG in Berlin, das diese Informationen aufbereitet, z.B. für die Berechnung von Qualitätsindikatoren.